Einrichtung und Entfernung von Gruppen in szaf.*

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1. Überblick

Die Einrichtung und Entfernung von Gruppen ebenso wie sonstige Veränderungen am Gruppenbestand von szaf.* erfolgt nach öffentlicher Diskussion in szaf.admin und ggf. Einholung eines Meinungsbilds per unverbindlicher Abstimmung durch Entscheid der Hierarchie-Maintainer.

2. Diskussionsphase (RfD-Phase)

Eine Veränderung am Gruppenbestand wird durch einen "Request for Discussion" (RfD) in szaf.admin gestartet, auf den eine mindestens 14-tägige Diskussion folgt.

Ein solcher RfD ist ausdrücklich im Subject als ein solcher zu kennzeichnen und kann von jedem Teilnehmer eingebracht werden. Er muss den Namen der neuen Newsgroup, deren Status (unmoderiert/moderiert und ggf. die Moderationsadresse), eine Kurzbeschreibung sowie eine Begründung für deren Einrichtung enthalten. Er soll auch eine Charta, die den Themenbereich etwas genauer ausführt, beinhalten.

Die Diskussionsphase kann bei Bedarf entsprechend verlängert werden; wesentlich veränderte oder überarbeitete Vorschläge sollten als weiterer (2., 3., ...) RfD eingebracht werden.

Wenn am Ende der Diskussionsphase im Wesentlichen Konsens herrscht oder eine Mehrheitsmeinung aller Benutzer offensichtlich ist, kann die Veränderung am Gruppenbestand sofort vollzogen werden. Ansonsten holt das Maintainer-Team ein Meinungsbild aller Teilnehmer ein.

3. Meinungsbild (CfV-Phase)

Nach Abschluss der Diskussion folgt bei Bedarf eine unverbindliche Abstimmung zur Feststellung eines Meinungsbilds der Teilnehmer, zu dem die Hierarchie-Maintainer durch einen "Call for Votes" (CfV) in szaf.admin aufrufen. Dieser enthält neben dem Gegenstand der Abstimmung die Wahlmodalitäten, insbesondere auch den Abstimmungszeitraum, der regelmäßig zwei Wochen nicht unter- und vier Woche nicht überschreiten sollte.

Die Abstimmung erfolgt per E-Mail an den Abstimmungsleiter (Votetaker); stimmberechtigt sind alle Teilnehmer von szaf.*. Das Ergebnis der Abstimmung wird mit Namen und Mailadresse der Teilnehmer in szaf.admin veröffentlicht. Gegebenenfalls erfolgt in der Mitte des Abstimmungszeitraums eine Wiederholung des Abstimmungsaufrufs (2. CfV), in der die bisherigen Teilnehmer an der Abstimmung - ohne Stimmabgabe - genannt werden.

Es werden nur Stimmen gezählt, die bis zum Ende des Abstimmungszeitraumes per E-Mail eingegangen und eindeutig sind sowie Namen und zustellfähige Mailadresse des Abstimmenden enthalten. Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim Votetaker ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Mit "Enthaltung" kann eine bereits abgegebene Stimme nachträglich widerrufen werden.

4. Umsetzung

Auf der Basis des Ergebnisses dieses Meinungsbildes trifft das Maintainer-Team dann seine Entscheidung. Es ist an das Abstimmungsergebnis nicht gebunden.